Der Landkreis Aichach-Friedberg mit seinen beiden Krankenhäusern in Aichach und Friedberg steht in der Pflicht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen. Dieser Verpflichtung und den damit verbundenen Herausforderungen stellen sich die Kliniken weiterhin uneingeschränkt.
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